Kosten

Private Krankenkassen und Beihilfestellen

Psychotherapeutische Leistungen sind Bestandteil der Leistungskataloge der meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen und werden somit in der Regel von den Versicherungen übernommen. Inwieweit die Leistungen abgedeckt sind, hängt jedoch von der individuellen Versicherung ab. Bitte informieren Sie sich daher im Voraus, ob Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt und in welchem Ausmaß die Kosten erstattet werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahlende

Wenn Sie bzw. Ihr Kind nicht privatversichert und/oder beihilfeberechtigt sind oder Sie die Kosten für die Psychotherapie nicht bei ihrer Krankenkasse geltend machen möchten, können Sie die Kosten für die Behandlung auch selbst tragen.

Abrechnungsgrundlage ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der übliche Stundensatz (50 Minuten) beläuft sich aktuell auf 100,55€.

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich nicht als Vertragspsychotherapeutin mit der kassenärztlichen Vereinigung tätig bin, ist die Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen nicht möglich.

Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

M. Sc. Psych. Aylin Schumann

Alter Weg 32

38302 Wolfenbüttel

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